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Pressestellen in Buch am Buchrain - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Pastetten
4.09 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Fröbelweg 1, 85669 Pastetten
Telefon:0812444430
Fax:08124444329
E-Mail:info@pastetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Landkreis Erding
11.64 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding  
Telefon:08122580
Fax:08122581279
E-Mail:poststelle@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Buch am Buchrain

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Forstern
4.47 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Hauptstr. 15, 85659 Forstern
Telefon:08124531714
Fax:08124531723
E-Mail:mitteilungsblatt@gmd-forstern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Isen
4.69 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Münchner Str. 12, 84424 Isen
Telefon:0808353010
Fax:08083530120
E-Mail:poststelle@isen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen
4.81 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Erdinger Str. 8a, 85457 Hörlkofen
Telefon:0812297590
Fax:081229759555
E-Mail:rathaus@vg-hoerlkofen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Lengdorf
5.57 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Bischof-Arn-Platz 1, 84435 Lengdorf
Telefon:08083532014
Fax:08083532030
E-Mail:info@lengdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Hohenlinden
7.2 km von Buch am Buchrain
Anschrift:Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden
Telefon:0812453120
Fax:08124531225
E-Mail:poststelle@hohenlinden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Buch am Buchrain
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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