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Friedhofsämter in Finsing - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Finsing
1.18 km von Finsing
Anschrift:Rathausplatz 1, 85464 Finsing
Telefon:08121990529
Fax:08121990539
E-Mail:info@finsing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Finsing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Pliening
3.7 km von Finsing
Anschrift:Geltinger Straße 18, 85652 Pliening
Telefon:081217930
Fax:081217936340
E-Mail:info@pliening.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
Anschrift:St. Martin Straße 9, 85467 Neuching
Telefon:08123932662
Fax:08123932680
E-Mail:info@vg-oberneuching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Mi auch 14-18 Uhr
Anschrift:Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim bei München
Telefon:089909092302
Fax:089909098900
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Moosinning
6.56 km von Finsing
Anschrift:Erdinger Straße 30 A, 85452 Moosinning
Telefon:08123930234
Fax:08123930223
E-Mail:poststelle@moosinning.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Do 14-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Poing
6.74 km von Finsing
Anschrift:Rathausstraße 3, 85586 Poing
Telefon:0812197940
Fax:081219794950
E-Mail:post@poing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Finsing
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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