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Sozialämter in Finsing - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.18 km von Finsing
Anschrift:Rathausplatz 1, 85464 Finsing
Telefon:0812199050
Fax:08121990539
E-Mail:info@finsing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
12.22 km von Finsing
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122581195
Fax:08122581339
E-Mail:SG22-1@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Finsing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.71 km von Finsing
Anschrift:Geltinger Straße 18, 85652 Pliening
Telefon:0812179331
Fax:081217936331
E-Mail:info@pliening.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(1)
Sozialamt
4.84 km von Finsing
Anschrift:St.-Martin-Str. 9, 85467 Neuching
Telefon:08123932661
Fax:08123932680
E-Mail:info@vg-oberneuching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
6.36 km von Finsing
Anschrift:Münchner Straße 6, 85551 Kirchheim bei München
Telefon:089909095000
Fax:089909098900
E-Mail:gemeinde@kirchheim-heimstetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und Mo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
6.56 km von Finsing
Anschrift:Erdinger Str. 30a, 85452 Moosinning
Telefon:08123930235
Fax:08123930223
E-Mail:poststelle@moosinning.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
6.77 km von Finsing
Anschrift:Rathausstraße 3, 85586 Poing
Telefon:081219794160
Fax:081219794950
E-Mail:post@poing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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