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Gewerbeämter in Erding (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Gewerbeamt des Landkreises
0.31 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding
Telefon:08122581204
Fax:08122581288
E-Mail:sg_31-2@lra-ed.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Erding (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Gewerbeamt des Landkreises
15.66 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Landhuter Str. 31, 85356 Freising
Telefon:081616000
Fax:08161600699
E-Mail:poststelle@kreis-fs.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(17)
Gewerbeamt des Landkreises
26.06 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:080928230
Fax:08092823210
E-Mail:poststelle@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(0)
Gewerbeamt des Landkreises
29.91 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081333
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(5)
Amt für Gewerberecht des Landkreises München
31.36 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(26)
Gewerbeaufsichtsamt
33.27 km von Erding (Landkreis)
Anschrift:Ruppertstr. 19, 80466 München
Telefon:08923396030
E-Mail:gewerbemeldung.kvr@muenchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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