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Sozialämter in Höchstadt an der Aisch - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
3.25 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Marktplatz 5, 91315 Höchstadt an der Aisch
Telefon:091936260
Fax:09193626153
E-Mail:stadt@hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:30-12 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Bahnhofstr. 18, 91315 Höchstadt an der Aisch
Telefon:0919362933
Fax:0919362955
E-Mail:poststelle@vg-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
18.98 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91054 Erlangen
Telefon:091318031700
Fax:09131803491700
E-Mail:poststelle@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Höchstadt an der Aisch

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.48 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Hauptstraße 11, 96178 Pommersfelden
Telefon:0954892200
Fax:095488077
E-Mail:info@pommersfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di-Fr 8-12 Uhr sowie Do 17-18:30 Uhr
(3)
Sozialamt
5.42 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf
Telefon:0919594320
Fax:091959432190
E-Mail:gemeinde@adelsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Di 14.30-16.30 Uhr, Do 14.30-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
8.56 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Hauptstraße 23, 96193 Wachenroth
Telefon:095489820260
Fax:0954898202631
E-Mail:info@wachenroth.de
Öffnungs­zeiten:Mo., Di., Do., Fr. 9.00 - 12.30 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.95 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Blumenstraße 25, 91334 Hemhofen
Telefon:09195948431
Fax:09195948440
E-Mail:gemeinde@hemhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Mi 14-16 Uhr
(4)
Sozialamt
9.5 km von Höchstadt an der Aisch
Anschrift:Ringstraße 46, 91341 Röttenbach
Telefon:0919594900
Fax:09195949013
E-Mail:gemeinde@roettenbach-erh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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