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Bauamt in Weisendorf (Hochbauamt)

Gerbersleite 2, 91085 Weisendorf

(5.0 Sterne, 1 Bewertung)
Telefon:0913571200
Fax:09135712040
E-Mail:markt@weisendorf.de
Öffnungszeiten:Mo, Mi, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr Di 7:30 bis 12:00 Uhr Do 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie möchten gern eine Baugenehmigung beantragen und sich über die notwendigen Bedingungen und Unterlagen dafür beim Hochbauamt in Weisendorf informieren? Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu erleichtern, finden Sie hier Informationen wie die Anschrift, Email und Telefon des Hochbauamtes.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Hochbauamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.6220795, Längengrad: 10.8336169

Hochbauamt Weisendorf: Informationen zu Bauamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bauamt in Weisendorf. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bauamt in Weisendorf können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Hochbauamt Weisendorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.