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Anschrift: | Sebalder Str. 12, 91077 Dormitz |
Telefon: | 09134996922 |
E-Mail: | seitz@vgdormitz.de |
Anschrift: | Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191863301 |
Fax: | 09191863308 |
E-Mail: | auslaenderangelegenheiten@lra-fo.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Innerer Markt 1, 91077 Neunkirchen am Brand |
Telefon: | 0913470559 |
Fax: | 0913470580 |
E-Mail: | info@neunkirchen-am-brand.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 1, 91090 Effeltrich |
Telefon: | 09133779223 |
E-Mail: | rauh@effeltrich.de |
Anschrift: | Kirchweg 1, 91094 Langensendelbach |
Telefon: | 091337748816 |
Fax: | 09133774888 |
E-Mail: | verwaltung@langensendelbach.de |
Anschrift: | Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth |
Telefon: | 091315069121 |
Fax: | 091315069129 |
E-Mail: | mail@vg-uttenreuth.de |
Anschrift: | Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf |
Telefon: | 09133779022 |
Fax: | 09133779090 |
E-Mail: | rathaus@baiersdorf.de |
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Hetzles ist eine traditionsbewusste Gemeinde im Forchheim-Kreis im Freistaat Bayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1109 nachgewiesen. Die Bewohner feiern jährlich eine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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