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Hochbauämter in Weilersbach - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
2.39 km von Weilersbach
Anschrift:Hauptstraße 53, 91356 Kirchehrenbach
Telefon:09191798912
Fax:09191798990
E-Mail:rieck@kirchehrenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00, Do 14.00-18.00
(0)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
6.79 km von Weilersbach
Anschrift:Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Telefon:09191864101
Fax:09191864008
E-Mail:poststelle@lra-fo.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbetenü
Weitere Behörden in der Nähe von Weilersbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
2.66 km von Weilersbach
Anschrift:Hauptstraße 3, 91362 Pretzfeld
Telefon:09194734711
Fax:09194734730
E-Mail:info@pretzfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
(5)
Bauamt
4.48 km von Weilersbach
Anschrift:Franz-Dörrzapf-Str. 10, 91320 Ebermannstadt
Telefon:0919450634
Fax:0919450650
E-Mail:karin.spoerl@ebermannstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 12:30-18 Uhr
(1)
Bauamt
5.83 km von Weilersbach
Anschrift:Reuther Str. 1, 91361 Pinzberg
Telefon:09191795035
Fax:09191795040
E-Mail:poststelle@vg-gosberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr sowie Do 14:30-18:30 Uhr
(1)
Bauamt
5.94 km von Weilersbach
Anschrift:Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim
Telefon:09545444162
Fax:095454446162
E-Mail:huber@eggolsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Do 14:00-18:00
(1)
Bauamt
6.43 km von Weilersbach
Anschrift:Birkenfelderstr. 2-4, 91301 Forchheim
Telefon:09191714247
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Weilersbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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