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Sozialämter in Spiegelau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.35 km von Spiegelau
Anschrift:Konrad-Wilsdorf-Str. 5, 94518 Spiegelau
Telefon:08553960011
Fax:08553960055
E-Mail:poststelle@spiegelau.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
19.05 km von Spiegelau
Anschrift:Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Telefon:08551570
Fax:08551574507
E-Mail:info@lra.landkreis-frg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Spiegelau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
6.24 km von Spiegelau
Anschrift:Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf im Wald
Telefon:09928940311
Fax:09928940329
E-Mail:einwohnermeldeamt@kirchdorf.landkreis-regen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 13:30-16 Uhr
(1)
Sozialamt
6.98 km von Spiegelau
Anschrift:Lusenstr. 2, 94568 Sankt Oswald-Riedlhütte
Telefon:08552961123
Fax:08552961111
E-Mail:gemeinde@sankt-oswald-riedlhuette.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
7.97 km von Spiegelau
Anschrift:Rathausplatz 4, 94258 Frauenau
Telefon:0992694000
Fax:09926940050
E-Mail:frauenau@frauenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(1)
Sozialamt
8.55 km von Spiegelau
Anschrift:Rathausgasse 1, 94481 Grafenau
Telefon:08552962348
Fax:085529623948
E-Mail:stadt.grafenau@grafenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(3)
Sozialamt (VG Schöneberg)
9.53 km von Spiegelau
Anschrift:Marktplatz 16, 94513 Schönberg
Telefon:0855496040
Fax:08554960450
E-Mail:poststelle@vg-schoenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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