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Gewerbeämter in Garmisch-Partenkirchen (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Gewerbeamt des Landkreises
1.08 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Hindenburgstr. 43, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:088217511
Fax:08821751380
E-Mail:poststelle@lra-gap.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Ordnungsamt, Abt. Gewerbe des Landkreises
38.31 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:088616810
Fax:088616812298
E-Mail:poststelle@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(17)
Amt für Gewerbeangelegenheiten des Landkreises
47.47 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz
Telefon:08041505436
Fax:08041505516
E-Mail:info@lra-toelz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(27)
Gewerbeamt des Landkreises
47.63 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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