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Lohnsteuerhilfe Ebern

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ritter-von-Schmitt-Str. 14a, 96106 Ebern
Telefon:09531941146
Fax:09531941143
E-Mail:susanne.duerr@vlh.de
Anschrift:Zollnerstr. 187, 96052 Bamberg
Telefon:09517000955
E-Mail:roswitha.hofmann-short@vlh.de
Anschrift:Schlossweg 11, 96185 Schönbrunn-Zettmannsdorf
Telefon:095465953471
E-Mail:sabrina.kelm@vlh.de
Anschrift:Sandweg 2, 96158 Frensdorf
Telefon:09502923858
E-Mail:alexandra.geyer@vlh.de
Anschrift:Lange Gasse 212, 98669 Veilsdorf
Telefon:03685682028
E-Mail:ellen.weisser@vlh.de
Anschrift:Justus-Jonas Str. 2, 98673 Eisfeld
Telefon:03686300322
E-Mail:birgit.henninger@vlh.de
Anschrift:Edgar-Müller-Str. 61a, 96465 Neustadt
Telefon:09568897798
Fax:095688901858
E-Mail:reika.baetz@vlh.de
Anschrift:Hennersberg 6, 96529 Frankenblick
Telefon:03675805159
Anschrift:Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 5, 96515 Sonneberg
Telefon:03675740989
Fax:03675740997
E-Mail:barbara.mueller@vlh.de
Anschrift:Gemeindestr. 8, 98673 Eisfeld
Telefon:03686309213
E-Mail:manfred.guenzel@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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