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Sozialämter in Rentweinsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
4.02 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Rittergasse 3, 96106 Ebern
Telefon:0953162915
Fax:0953162952
E-Mail:info@ebern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di und Do 14-17 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
20.11 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Zwerchmaingasse 14, 97437 Haßfurt
Telefon:0952127414
Fax:0952127406
E-Mail:sozialeberatung@landratsamt-hassberge.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Rentweinsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
8.71 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Grabenstraße 26, 96179 Rattelsdorf
Telefon:0954792220
Fax:095477522
E-Mail:info@markt-rattelsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:30 Uhr, Di 16:00 - 17:00 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.09 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Marktplatz 8, 96190 Untermerzbach
Telefon:09533980925
Fax:09533980929
E-Mail:info@untermerzbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Do 14.00-17.00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.21 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Bamberger Str. 1, 96148 Baunach
Telefon:095442990
Fax:0954429920
E-Mail:poststelle@vg-baunach.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-15 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.82 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund
Telefon:09533922614
Fax:09533922610
E-Mail:elke.moerseburg@itzgrund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
10.69 km von Rentweinsdorf
Anschrift:Georg-Schäfer-Str. 56, 97500 Ebelsbach
Telefon:0952272517
Fax:0952272566
E-Mail:p.mueck@ebelsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12.00 Uhr, Do 14:00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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