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Ordnungs- und Gewerbeamt in Ingolstadt

Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt

(3.0 Sterne, 19 Bewertungen)
Telefon:08413051511
Fax:08413051509
E-Mail:ordnungsamt@ingolstadt.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Sie benötigen Formulare zur Gewerbeanmeldung vom Amt für Gewerbeangelegenheiten in Ingolstadt? Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu dieser Behörde zu erleichtern, werden hier Informationen wie die Adresse, Email und Telefon bereitgestellt.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Gewerbeamt-FAQ

Weitere Fragen

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Gewerbeamt Ingolstadt: Informationen zu Ordnungs- und Gewerbeamt

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ordnungs- und Gewerbeamt in Ingolstadt. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ordnungs- und Gewerbeamt in Ingolstadt können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.