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Gewerbeämter in Kelheim - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Gewerbeaufsicht des Landkreises
0.42 km von Kelheim
Anschrift:Donaupark 12, 93309 Kelheim
Telefon:094412073310
Fax:094412073350
E-Mail:poststelle@landkreis-kelheim.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Kelheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Johann-Hösl-Str. 11, 93053 Regensburg
Telefon:094150793200
Fax:09415072329
E-Mail:ordnungsamt@regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-13 Uhr und 15-17:30 Uhr
Anschrift:Sedanstraße 1, 93055 Regensburg
Telefon:094140090
Fax:09414009490
E-Mail:wirtschaft@landratsamt-regensburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
(19)
Ordnungs- und Gewerbeamt
37.01 km von Kelheim
Anschrift:Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
Telefon:08413051511
Fax:08413051509
E-Mail:ordnungsamt@ingolstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
(8)
Amt für Gewerbe des Landkreises
37.09 km von Kelheim
Anschrift:Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Telefon:08421700
Fax:0842170222
E-Mail:gewerbewesen@lra-ei.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gewerbeamt des Landkreises
48.34 km von Kelheim
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081333
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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