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Gerichtsvollzieher in Guttenberg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Gerichtsvollzieher Nowak
9.96 km von Guttenberg
Anschrift:Grafendobrach 18, 95326 Kulmbach
Telefon:09223215086
Fax:09221921011
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Nowak
9.96 km von Guttenberg
Anschrift:Grafendobrach 18, 95326 Kulmbach
Telefon:09223215087
Fax:09221921011
Sprechzeiten:Mi 9-11 Uhr
(0)
Hauptgerichtsvollzieher Lauterbach
13.11 km von Guttenberg
Anschrift:Hans-Böckler-Str. 9, 95326 Kulmbach
Telefon:0922181421
Fax:09221804223
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Mi 13-15 Uhr
(9)
Obergerichtsvollzieher Herr
13.11 km von Guttenberg
Anschrift:Hans-Böckler-Str. 9, 95326 Kulmbach
Telefon:092213361
Fax:09221879453
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-12 Uhr
(14)
Obergerichtsvollzieher Hertrich
13.11 km von Guttenberg
Anschrift:Hans-Böckler-Str. 9, 95326 Kulmbach
Telefon:09221924934
Fax:092218212758
Sprechzeiten:Mo 12:30-14 Uhr und Mi 8:30-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Guttenberg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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