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Sozialämter in Marktschorgast - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.54 km von Marktschorgast
Anschrift:Marktplatz 17, 95509 Marktschorgast
Telefon:09227943017
Fax:09227943050
E-Mail:poststelle@marktschorgast.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:30 - 15:30 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
14.84 km von Marktschorgast
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Telefon:09221707228
Fax:09221707240
E-Mail:poststelle@landkreis-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Marktschorgast

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
3.26 km von Marktschorgast
Anschrift:Sessenreuther Str. 2, 95339 Wirsberg
Telefon:092279320
Fax:0922793290
E-Mail:poststelle@markt-wirsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7-12 Uhr sowie Mo, Do 13-16:30 Uhr, Di 13-17 Uhr
(1)
Sozialamt
4.71 km von Marktschorgast
Anschrift:Hauptstr. 18, 95339 Neuenmarkt
Telefon:0922793021
Fax:0922793093
E-Mail:poststelle@neuenmarkt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr sowie Mi 13:30-17 Uhr
(1)
Sozialamt
5.68 km von Marktschorgast
Anschrift:Klosterberg 9, 95502 Himmelkron
Telefon:0922793112
Fax:0922793131
E-Mail:gemeinde@himmelkron.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00, Do 15.00 - 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt
6.05 km von Marktschorgast
Anschrift:Rathausstr. 7, 95236 Stammbach
Telefon:09256960090
Fax:092569600930
E-Mail:rathaus@stammbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 15-17:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(3)
Sozialamt
6.07 km von Marktschorgast
Anschrift:Bahnhofstraße 77, 95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge
Telefon:092738991
Fax:092738936
E-Mail:poststelle@badberneck.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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