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Sozialämter in Aurach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.59 km von Aurach
Anschrift:Im Mooshof 4, 91589 Aurach
Telefon:0980491540
Fax:09804915425
E-Mail:info@aurach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises Ansbach
13.73 km von Aurach
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Aurach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.94 km von Aurach
Anschrift:Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen
Telefon:098239510
Fax:0982395150
E-Mail:stadt@leutershausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Sozialamt
7.51 km von Aurach
Anschrift:Herrnhof 10, 91567 Herrieden
Telefon:0982580811
Fax:0982580830
E-Mail:renate.nepovedomy@herrieden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.03 km von Aurach
Anschrift:Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen
Telefon:098529040
Fax:09852904200
E-Mail:info@feuchtwangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo - Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
10.28 km von Aurach
Anschrift:Rathausplatz 1, 91599 Dentlein am Forst
Telefon:09855979911
Fax:09855979940
E-Mail:info@dentlein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.28 km von Aurach
Anschrift:Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Telefon:0986898620
Fax:09868986233
E-Mail:poststelle@vgsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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