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Friedhofsämter in Gebsattel - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Laiblestr. 31, 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon:0986194350
Fax:09861943594
E-Mail:poststelle@vg-rothenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Gebsattel

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marktplatz 1, 91541 Rothenburg ob der Tauber
Telefon:09861404300
Fax:09861404309
E-Mail:kaemmerei@rothenburg.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Anschrift:Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Telefon:0986898620
Fax:09868986233
E-Mail:poststelle@vgsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 14 - 18 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung
14.24 km von Gebsattel
Anschrift:Rathausplatz 1, 91593 Burgbernheim
Telefon:098433090
Fax:0984330930
E-Mail:info@burgbernheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 91598 Colmberg
Telefon:0980393290
Fax:09803932920
E-Mail:info@colmberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Am Markt 1-3, 91578 Leutershausen
Telefon:098239510
Fax:0982395150
E-Mail:stadt@leutershausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 07:30 - 12:30 Uhr sowie Do 14.00 - 18.00 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Gebsattel
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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