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Grünflächenämter in Ansbach (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Grünflächenamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ansbach (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Amt f. Gartenbau & Landschaftspflege d. Landkreises
30.29 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
Anschrift:Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Telefon:091197730
Fax:091197731113
E-Mail:info@lra-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
(2)
Umweltschutzamt, Abt. Baumschutz
32.81 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Ludwigstr. 16, 91126 Schwabach
Telefon:09122860343
Fax:09122860350
E-Mail:umweltschutzamt@schwabach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Grünflächenamt
36.45 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Otto-Seeling-Promenade 33, 90762 Fürth
Telefon:09119742872
Fax:09119742874
E-Mail:grfa@fuerth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Amt für Naturschutz des Landkreises - Grünflächenamt
37.27 km von Ansbach (Landkreis)
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grünflächenamt Ansbach (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.

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