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Sozialämter in Schnelldorf - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
1.44 km von Schnelldorf
Anschrift:Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf
Telefon:0795098010
Fax:07950980133
E-Mail:poststelle@schnelldorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Mi 18.00 bis 20.00 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises Ansbach
29.3 km von Schnelldorf
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schnelldorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
10.35 km von Schnelldorf
Anschrift:Anton-Roth-Weg 9, 91583 Schillingsfürst
Telefon:0986898620
Fax:09868986233
E-Mail:poststelle@vgsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr
(6)
Sozialamt (Landratsamt Schwäbisch Hall)
11.46 km von Schnelldorf
Anschrift:Marktplatz 1, 74564 Crailsheim
Telefon:07917557710
E-Mail:info@crailsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Do 13.00 - 17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
11.9 km von Schnelldorf
Anschrift:Kirchplatz 2, 91555 Feuchtwangen
Telefon:098529040
Fax:09852904200
E-Mail:info@feuchtwangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo - Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
12.19 km von Schnelldorf
Anschrift:Raiffeisenstraße 1, 74585 Rot am See
Telefon:079553810
Fax:0795538155
E-Mail:info@rotamsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
13.36 km von Schnelldorf
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 15, 91626 Schopfloch
Telefon:09857979515
Fax:09857979522
E-Mail:poststelle@schopfloch-mittelfranken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 14 - 16 Uhr und Do 16 - 18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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