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Sozialämter in Haibach (Unterfranken) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.43 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Hauptstraße 6, 63808 Haibach
Telefon:0602164831
Fax:0602164850
E-Mail:gemeinde@haibach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Di 13:30 - 17:00 Uhr, Do 13:30 - 18:00 Uhr
(8)
Sozialamt des Landkreises
3.18 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021394350
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Haibach (Unterfranken)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
3.67 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213301450
Fax:06021330628
E-Mail:amt-fuer-soziale-leistungen@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt (Markt Goldbach)
3.68 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach
Telefon:06021500634
Fax:06021500619
E-Mail:poststelle@markt-goldbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
3.76 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Ludwig-Straub-Straße 2, 63856 Bessenbach
Telefon:0609597110
Fax:06095971130
E-Mail:gemeinde@bessenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.02 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Rathausstr. 3, 63768 Hösbach
Telefon:0602150030
Fax:06021500359
E-Mail:poststelle@hoesbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di+Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mi 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
5.67 km von Haibach (Unterfranken)
Anschrift:Schulstraße 17, 63864 Glattbach
Telefon:0602134910
Fax:06021349144
E-Mail:gemeinde@glattbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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