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Hochbauämter in Heigenbrücken - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
1.04 km von Heigenbrücken
Anschrift:Hauptstr. 7, 63869 Heigenbrücken
Telefon:06020971015
Fax:06020971050
E-Mail:jutta.englert@vg-heigenbruecken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr und Do 14 - 16 Uhr
(0)
Hochbauamt des Landkreises
15.8 km von Heigenbrücken
Anschrift:Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Telefon:060213940
Fax:06021394999
E-Mail:poststelle@lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Heigenbrücken

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.52 km von Heigenbrücken
Anschrift:Raiffeisengasse 4, 63846 Laufach
Telefon:0609394124
Fax:0609394127
E-Mail:michael.roth@laufach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
7.84 km von Heigenbrücken
Anschrift:Schloßplatz 1, 63860 Rothenbuch
Telefon:06094940103
Fax:0609494023
E-Mail:poststelle@rothenbuch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mi 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
7.92 km von Heigenbrücken
Anschrift:Rathausstr. 9, 63877 Sailauf
Telefon:06093973332
Fax:06093973333
E-Mail:poststelle@sailauf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 13 - 18 Uhr
(1)
Bauamt
7.94 km von Heigenbrücken
Anschrift:Am Mühlbach 5, 63857 Waldaschaff
Telefon:06095971016
Fax:06095971033
E-Mail:info@waldaschaff.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mi 13:00-18:00 Uhr
(1)
Bauamt
8.19 km von Heigenbrücken
Anschrift:Marktplatz 3, 97833 Frammersbach
Telefon:09355971226
Fax:09355971233
E-Mail:klaus.schwab@frammersbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Heigenbrücken
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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