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KFZ-Zulassungsstellen in Mespelbrunn - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
KFZ-Zulassungstelle des Landkreises
17.62 km von Mespelbrunn
Anschrift:Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff
Telefon:06021394700
Fax:06021394999
E-Mail:Zulassungsbehoerde@Lra-ab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Mespelbrunn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
KFZ-Zulassungsstelle, Bürgerservicebüro
12.89 km von Mespelbrunn
Anschrift:Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Telefon:06021330555
Fax:06021330626
E-Mail:buergeramt@aschaffenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Römerstraße 91, 63785 Obernburg am Main
Telefon:060226200602
Fax:060226200624
E-Mail:info@lra-mil.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Kfz Zulassungsbehörde des Landkreises
21.18 km von Mespelbrunn
Anschrift:Schlossplatz 2, 97816 Lohr am Main
Telefon:093537932100
Fax:093537932902
E-Mail:info@lramsp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-10:30 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr und Do 13-16 Uhr
(3)
Kfz Zulassungsbehörde des Landkreises
22.97 km von Mespelbrunn
Anschrift:Petzoltstraße 21, 97828 Marktheidenfeld
Telefon:093937933100
Fax:093937933902
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-10:30 Uhr sowie Mo-Di 13-15 Uhr Do 13-16 Uhr
Anschrift:Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg
Telefon:09371501154
Fax:09371501270
E-Mail:info@lra-mil.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Di 8-16 Uhr Mi 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-13 Uhr sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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