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Pressestellen in Ellgau - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf
Telefon:08273999823
Fax:08273999830
E-Mail:info@vg-nordendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 15 - 18 Uhr
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Pressestelle Landkreis Augsburg
27.49 km von Ellgau
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131022694
Fax:082131021694
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Ellgau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Mertingen
6.44 km von Ellgau
Anschrift:Fuggerstr. 5, 86690 Mertingen
Telefon:09078960010
Fax:09078960020
E-Mail:gemeinde@mertingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Oberndorf am Lech
6.46 km von Ellgau
Anschrift:Eggelstetter Str. 3, 86698 Oberndorf am Lech
Telefon:0909096950
Fax:09090969598
E-Mail:gemeinde@oberndorf-am-lech.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-11:30 Uhr sowie Do 16-18 Uhr
(0)
Pressestelle Thierhaupten
6.62 km von Ellgau
Anschrift:Marktplatz 1, 86672 Thierhaupten
Telefon:08271805714
Fax:08271805750
E-Mail:info@thierhaupten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 13-18 Uhr
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Pressestelle Meitingen
8.02 km von Ellgau
Anschrift:Schloßstr. 2, 86405 Meitingen
Telefon:08271819912
Fax:08271819940
E-Mail:info@markt-meitingen.de
Öffnungs­zeiten:Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(0)
Pressestelle Asbach-Bäumenheim
8.32 km von Ellgau
Anschrift:Rathausplatz 1, 86663 Asbach-Bäumenheim
Telefon:0906296920
Fax:0906296940
E-Mail:bm@asbach-baeumenheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Ellgau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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