Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 16, 86850 Fischach |
Telefon: | 0823658111 |
Fax: | 0823658140 |
E-Mail: | rathaus@fischach.de |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131020 |
Fax: | 082131022209 |
E-Mail: | info@LRA-a.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 58, 86863 Langenneufnach |
Telefon: | 08239960525 |
Fax: | 08239960550 |
E-Mail: | langenneufnach@vgstauden.de |
Anschrift: | Schulstr. 10, 86500 Kutzenhausen |
Telefon: | 0823896010 |
Fax: | 08238960199 |
E-Mail: | poststelle@kutzenhausen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 31, 86459 Gessertshausen |
Telefon: | 0823830060 |
Fax: | 08238300610 |
E-Mail: | info@vg-gessertshausen.de |
Anschrift: | Augsburger Str. 4-6, 86424 Dinkelscherben |
Telefon: | 0829220239 |
Fax: | 0829220223 |
E-Mail: | ordnungsamt@dinkelscherben.de |
Anschrift: | Bgm.-Haide-Str. 1, 86473 Ziemetshausen |
Telefon: | 08284997990 |
Fax: | 082849979930 |
E-Mail: | rathaus@vg.ziemetshausen.de |
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Fischach im Landkreis Augsburg ist sehr bekannt für die ehemalige Synagoge und das ehemalige jüdische Gemeindehaus. Auch für das Mozarthaus sowie das Judendenkmal von 1999 ist der Ort bekannt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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