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Sozialämter in Oberottmarshausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
5.72 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Am Alten Markt 3, 86845 Großaitingen
Telefon:0820396000
Fax:08203960030
E-Mail:poststelle@grossaitingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises Augsburg
14.57 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131020
Fax:082131022209
E-Mail:info@LRA-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oberottmarshausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
3.82 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Rathausplatz 1, 86399 Bobingen
Telefon:0823480020
Fax:08234800225
E-Mail:poststelle@bobingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12:00 Uhr, Di, Do 14:00 - 17:00 Uhr
(4)
Sozialamt
4.24 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn
Telefon:082316060
Fax:08231606161
E-Mail:info@koenigsbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12:30 Uhr
Di 7-16 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.45 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Nördliche Hauptstr. 18, 86517 Wehringen
Telefon:082349611121
Fax:08234961120
E-Mail:rathaus@wehringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
Mi geschlossen
(2)
Sozialamt
6 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Rathausplatz 1, 86836 Graben
Telefon:08232962118
Fax:08232962146
E-Mail:poststelle@graben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 15-18 Uhr und Do 15-17 Uhr
(3)
Sozialamt
6.74 km von Oberottmarshausen
Anschrift:Bgm.-Franz-Ditsch-Str. 7, 86931 Prittriching
Telefon:08206961019
Fax:08206961096
E-Mail:poststelle@vgprittriching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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