Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Jurastr. 1, 96146 Altendorf |
Telefon: | 09545443323 |
Fax: | 09545443315 |
E-Mail: | poststelle@altendorf-gemeinde.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185424 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim |
Telefon: | 09545922242 |
Fax: | 09545922255 |
E-Mail: | info@buttenheim.de |
Anschrift: | Kirchplatz 6, 96114 Hirschaid |
Telefon: | 09543822532 |
Fax: | 09543822560 |
E-Mail: | alexandra.karpovic@hirschaid.de |
Anschrift: | Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf |
Telefon: | 095454439130 |
Fax: | 095454439199 |
E-Mail: | braun@hallerndorf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim |
Telefon: | 09545444162 |
Fax: | 095454446162 |
E-Mail: | huber@eggolsheim.de |
Anschrift: | Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf |
Telefon: | 09543822620 |
Fax: | 09543822690 |
E-Mail: | info@strullendorf.de |
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Altendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Bamberg in Oberfranken. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 1096. Sehenswert ist die Altendorfer Mühle. Jedes Jahr feiern die Bewohner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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