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Sozialämter in Altendorf (Bamberg) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.58 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Jurastr. 1, 96146 Altendorf
Telefon:0954544330
Fax:09545443315
E-Mail:poststelle@altendorf-gemeinde.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt des Landkreises
13.31 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
Telefon:095185511
Fax:095185125
E-Mail:poststelle@lra-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-16 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Altendorf (Bamberg)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
1.95 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Hauptstr. 15, 96155 Buttenheim
Telefon:0954592220
Fax:09545922255
E-Mail:info@buttenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 13.00 - 15.30 Uhr, Do 14.30 - 18.30 Uhr
(3)
Sozialamt
2.18 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Kirchplatz 6, 96114 Hirschaid
Telefon:09543822520
Fax:09543822560
E-Mail:guenther.dittrich@hirschaid.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
4.52 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Von-Seckendorf-Str. 10, 91352 Hallerndorf
Telefon:095454439115
Fax:095454439199
E-Mail:a.oppelt@hallerndorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
(2)
Sozialamt
5 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Hauptstraße 27, 91330 Eggolsheim
Telefon:09545444141
Fax:095454446141
E-Mail:eppenauer@eggolsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00, Do 14:00-18:00
(1)
Sozialamt
5.52 km von Altendorf (Bamberg)
Anschrift:Forchheimer Str. 32, 96129 Strullendorf
Telefon:0954382260
Fax:09543822690
E-Mail:info@strullendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15:30 Uhr und Do 16-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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