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Pressestellen in Mistelbach - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kanzleistr. 3, 95511 Mistelbach
Telefon:0920198721
Fax:0920198722
E-Mail:mitteilungsblatt@vg-mistelbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Landkreis Bayreuth
6.15 km von Mistelbach
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:0921728108
Fax:092172888108
E-Mail:pressestelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Mistelbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Eckersdorf
2.34 km von Mistelbach
Anschrift:Bamberger Str. 30, 95488 Eckersdorf
Telefon:0921735332
Fax:0921735333
E-Mail:christine.hauenstein@eckersdorf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstr. 35, 95490 Mistelgau
Telefon:0927999918
Fax:09279999318
E-Mail:poststelle@vg-mistelgau.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
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Pressestelle Bayreuth
5.51 km von Mistelbach
Anschrift:Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon:0921251401
Fax:0921251402
E-Mail:pressestelle@stadt.bayreuth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Heinersreuth
6.22 km von Mistelbach
Anschrift:Kulmbacher Str. 14, 95500 Heinersreuth
Telefon:09217474010
Fax:09217474044
E-Mail:poststelle@heinersreuth.com
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-11:30 Uhr sowie Di 14-18 Uhr und Mi 14-17 Uhr
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Pressestelle Bindlach
10.02 km von Mistelbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 95463 Bindlach
Telefon:0920866410
Fax:0920866449
E-Mail:gemeinde@bindlach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Mistelbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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