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Ausländerbehörden in Pottenstein - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(37)
Ausländerbehörde des Landkreis Bayreuth
23.64 km von Pottenstein
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:09217280
Fax:0921728880
E-Mail:poststelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-14 Uhr
Mi 7:30-12 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pottenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(29)
Ausländeramt des Landkreises
25.85 km von Pottenstein
Anschrift:Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Telefon:09191863301
Fax:09191863308
E-Mail:auslaenderangelegenheiten@lra-fo.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(113)
Ausländeramt des Landkreises
29.45 km von Pottenstein
Anschrift:Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Telefon:091239500
Fax:091239508009
E-Mail:auslaenderwesen@nuernberger-land.de
Sprechzeiten:Vorsprachen nur nach vorherigen Terminvereinbarung
Öffnungs­zeiten:Telefonzeiten: Montag, Dienstag 14 - 16 Uhr, Mittwoch, Donnerstag 10 - 12 Uhr
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
Telefon:091318031000
E-Mail:auslaenderamt@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 7:30-12 Uhr
Do 14-17:30 Uhr
(57)
Ausländerbehörde
34.62 km von Pottenstein
Anschrift:Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon:09131861993
Fax:09131862832
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(12)
Ausländeramt des Landkreises
38.9 km von Pottenstein
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Telefon:09221707385
Fax:09221707240
E-Mail:poststelle@landkreis-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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