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Pressestellen in Seybothenreuth - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Telefon:0927897722
Fax:0927897777
E-Mail:vg.poststelle@weidenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00, Mi 13.30 - 16.00 Uhr
(0)
Pressestelle Landkreis Bayreuth
11.18 km von Seybothenreuth
Anschrift:Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth
Telefon:0921728108
Fax:092172888108
E-Mail:pressestelle@lra-bt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Seybothenreuth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Speichersdorf
5.02 km von Seybothenreuth
Anschrift:Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf
Telefon:0927598821
Fax:0927598888
E-Mail:poststelle@speichersdorf.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(0)
Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Creußen
7.99 km von Seybothenreuth
Anschrift:Bahnhofstr. 11, 95473 Creußen
Telefon:092709890
Fax:0927098975
E-Mail:stadt@stadt-creussen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Bayreuth
11.4 km von Seybothenreuth
Anschrift:Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Telefon:0921251401
Fax:0921251402
E-Mail:pressestelle@stadt.bayreuth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Immenreuth
11.5 km von Seybothenreuth
Anschrift:Kemnather Str. 42, 95505 Immenreuth
Telefon:09642921615
Fax:09642921620
E-Mail:brigitte.stroessner@immenreuth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Bindlach
12.13 km von Seybothenreuth
Anschrift:Rathausplatz 1, 95463 Bindlach
Telefon:0920866410
Fax:0920866449
E-Mail:gemeinde@bindlach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Seybothenreuth
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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