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Finanzämter in Langenzenn - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Finanzamt Fürth
16.76 km von Langenzenn
Anschrift:Stresemannplatz 15, 90763 Fürth
Telefon:091174350
Fax:09117435350
E-Mail:poststelle.fa-fue@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr,
Do: 08:00 - 18:00 Uhr,
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langenzenn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Finanzamt Erlangen
20.83 km von Langenzenn
Anschrift:Schubertstraße 10, 91052 Erlangen
Telefon:091311210
Fax:09131121369
E-Mail:poststelle.fa-er@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo - Mi: 08:00 - 12:00 Uhr,
Do: 08:00 - 18:00 Uhr,
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
(7)
Finanzamt Nürnberg-Nord
22.08 km von Langenzenn
Anschrift:Kirchenweg 10, 90419 Nürnberg
Telefon:091139980
Fax:09113998296
E-Mail:poststelle.fa-n-n@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(7)
Finanzamt Nürnberg-Süd
22.56 km von Langenzenn
Anschrift:Sandstr. 20, 90443 Nürnberg
Telefon:09112480
Fax:09112482599
E-Mail:poststelle.fa-n-s@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-13 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Finanzamt Ansbach
24.92 km von Langenzenn
Anschrift:Mozartstr. 25, 91522 Ansbach
Telefon:0981160
Fax:098116333
E-Mail:poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo - Mi: 08:30 - 13:00 Uhr,
Do: 07:30 - 17:00 Uhr,
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
(3)
Finanzamt Schwabach
26.49 km von Langenzenn
Anschrift:Theodor-Heuss-Str. 63, 91126 Schwabach
Telefon:091229280
Fax:09122928100
E-Mail:poststelle.fa-sc@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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