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Ausländerbehörden in Tuchenbach - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(41)
Ausländeramt des Landkreises Fürth
11.9 km von Tuchenbach
Anschrift:Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf
Telefon:091197731312
Fax:091197731113
E-Mail:info@lra-fue.bayern.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Tuchenbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(32)
Ausländerbehörde
11.98 km von Tuchenbach
Anschrift:Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Telefon:09119742350
Fax:09119742344
E-Mail:ausl@fuerth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(57)
Ausländerbehörde
12.51 km von Tuchenbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon:09131861993
Fax:09131862832
E-Mail:auslaenderbehoerde@stadt.erlangen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
Telefon:091318031000
E-Mail:auslaenderamt@erlangen-hoechstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 7:30-12 Uhr
Do 14-17:30 Uhr
(100)
Ausländerbehörde
18.21 km von Tuchenbach
Anschrift:Regensburger Straße 231, 90478 Nürnberg
Telefon:09112314700
Fax:09112315777
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(45)
Amt für Ausländerwesen des Landkreises
18.57 km von Tuchenbach
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt an der Aisch
Telefon:09161920
Fax:09161921060
E-Mail:poststelle@kreis-nea.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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