Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fürther Straße 8, 90513 Zirndorf |
Telefon: | 09119600215 |
Fax: | 09119600217 |
E-Mail: | schneeberger-beck@zirndorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach |
Telefon: | 091196911230 |
Fax: | 091196911990 |
E-Mail: | stadt@oberasbach.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 90574 Roßtal |
Telefon: | 091279010228 |
Fax: | 09127901090 |
E-Mail: | kasse@rosstal.de |
Anschrift: | Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth |
Telefon: | 09119741401 |
Fax: | 09119741407 |
E-Mail: | ka@fuerth.de |
Anschrift: | Cadolzburger Str. 3, 90614 Ammerndorf |
Telefon: | 09127955516 |
Fax: | 09127955513 |
E-Mail: | kasse@ammerndorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg |
Telefon: | 0910350923 |
Fax: | 0910350960 |
E-Mail: | markt@cadolzburg.de |
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Zirndorf ist die Kreisstadt des Landkreises Fürth in Mittelfranken. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft geht auf das Jahr 1288 zurück, eine Besiedlung der Region erfolgte jedoch bereits in der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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