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Gerichtsvollzieher in Köditz - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Berliner Platz 1, 95030 Hof
Telefon:09281600327
Fax:09281600345
E-Mail:poststelle@ag-ho.bayern.de
Sprechzeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Rehwagen
5.91 km von Köditz
Anschrift:Kulmbacher Straße 16, 95030 Hof
Telefon:017625589048
Fax:092818601634
Sprechzeiten:Di+Do 8:30-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Stark
5.91 km von Köditz
Anschrift:Kulmbacher Straße 16, 95030 Hof
Telefon:092818601582
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und Do 14-16 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieherin Beier
7.15 km von Köditz
Anschrift:Ernst-Reuter-Str. 20b, 95032 Hof
Telefon:01781455690
Sprechzeiten:Mo 14-15:30 Uhr und Do 10-12 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieher Sieber
7.15 km von Köditz
Anschrift:Ernst-Reuter-Str. 20b, 95032 Hof
Telefon:092817665174
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr und Do 14-16 Uhr
(0)
Hauptgerichtsvollzieher Klug
9.18 km von Köditz
Anschrift:Am Lindenbühl 46, 95032 Hof
Telefon:0928152343
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr und Do 8-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Köditz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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