Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg |
Telefon: | 09288973711 |
Fax: | 09288973737 |
E-Mail: | info@vg-lichtenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 2, 95138 Bad Steben |
Telefon: | 092887431 |
Fax: | 092887443 |
E-Mail: | rathaus@badsteben.de |
Anschrift: | Rennsteig 2, 07366 Rosenthal am Rennsteig OT Blankenstein |
Telefon: | 036642296019 |
Fax: | 036642296028 |
E-Mail: | info@rosenthal-am-rennsteig.de |
Anschrift: | Marktplatz 12, 95119 Naila |
Telefon: | 092826821 |
Fax: | 092826837 |
E-Mail: | kasse@naila.de |
Anschrift: | Keyßerstraße 25, 95179 Geroldsgrün |
Telefon: | 092889610 |
Fax: | 0928896115 |
E-Mail: | rathaus@geroldsgruen.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 95180 Berg |
Telefon: | 0929394323 |
Fax: | 0929394322 |
E-Mail: | gemeinde@berg-ofr.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Lichtenberg im Landkreis Hof ist sehr bekannt durch die Ruine der Burg Lichtenberg, deren Ursprünge bis 814 zurückreichen. Lichtenberg liegt im Naturpark Frankenwald am Selbitztal. Auch ein Besuch des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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