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Hochbauämter in Naila - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
1.7 km von Naila
Anschrift:Marktplatz 12, 95119 Naila
Telefon:092826854
Fax:092826837
E-Mail:mail@naila.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00-12.00 Uhr, Mo, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-17.30 Uhr
Anschrift:Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
Telefon:09281570
Fax:0928158340
E-Mail:poststelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do 7:30-16:00 Uhr, Di, Mi 7:30-14:00 Uhr, Fr 7:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Naila

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.78 km von Naila
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz
Telefon:092806032
Fax:092806033
E-Mail:bauverwaltung@selbitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 & Di 14.00-18.00 Uhr , Do 14.00-16.00 Uhr
(3)
Bauamt
5 km von Naila
Anschrift:Hauptstr. 2, 95138 Bad Steben
Telefon:092887435
Fax:092887443
E-Mail:rathaus@badsteben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13:30-18 Uhr und Do 13:30-16:30 Uhr
(1)
Bauamt
5.94 km von Naila
Anschrift:Marktplatz 16, 95192 Lichtenberg
Telefon:09288973731
Fax:09288973737
E-Mail:info@vg-lichtenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18:30 Uhr und Do 14-16:30 Uhr
(2)
Bauamt
6.53 km von Naila
Anschrift:Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün
Telefon:0928896119
Fax:0928896115
E-Mail:rathaus@geroldsgruen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
6.55 km von Naila
Anschrift:Frankenwaldstr. 16, 95131 Schwarzenbach am Wald
Telefon:092895025
Fax:092895056
E-Mail:bauamt@schwarzenbach-wald.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-17 Uhr Di 14-16 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Naila
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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