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Ordnungsämter in Neufahrn in Niederbayern - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Ordnungsamt
2.26 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Hauptstr. 40, 84088 Neufahrn in Niederbayern
Telefon:0877396060
Fax:08773960610
E-Mail:poststelle@gemeinde-neufahrn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(0)
Ordnungsamt des Landkreises
23.2 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714080
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Neufahrn in Niederbayern

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Ordnungsamt
5.4 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Hauptstr. 29, 84061 Ergoldsbach
Telefon:087713061
Fax:087713041
E-Mail:kerle@vgem-ergoldsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(4)
Ordnungsamt
6.35 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
Telefon:0877280727
Fax:087726610
E-Mail:markt-mallersdorf-pfaffenberg@mal-pfa.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:30 Uhr
(4)
Ordnungsamt
10.26 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Neufahrner Str. 1, 84056 Rottenburg an der Laaber
Telefon:087812060
Fax:0878120690
E-Mail:mail@rottenburg-laaber.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(2)
Ordnungsamt
10.47 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84098 Hohenthann
Telefon:08784961611
Fax:08784961650
E-Mail:gabi.auer@hohenthann.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Ordnungsamt
11.85 km von Neufahrn in Niederbayern
Anschrift:Rathausplatz 1, 84069 Schierling
Telefon:09451930222
Fax:094513434
E-Mail:markt@schierling.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 07.30-12.00 Uhr, Donnerstag 07.30-12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 19.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Neufahrn in Niederbayern
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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