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Sozialämter in Velden (Vils) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt (Niederbayern)
1.69 km von Velden (Vils)
Anschrift:Bahnhofstr. 42, 84149 Velden
Telefon:087422880
Fax:0874228841
E-Mail:info@vg-velden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Mo, Do 14.00 - 16.00 Uhr, Di 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt des Landkreises
20.66 km von Velden (Vils)
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714081880
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Velden (Vils)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.75 km von Velden (Vils)
Anschrift:Marktplatz 1, 84428 Buchbach
Telefon:0808693070
Fax:08086930730
E-Mail:rathaus@buchbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Di 14:00-16:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.25 km von Velden (Vils)
Anschrift:Mühldorfer Straße 54, 84419 Schwindegg
Telefon:0808293040
Fax:08082930444
E-Mail:poststelle@gemeinde-schwindegg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:30 Uhr
(6)
Sozialamt
10.02 km von Velden (Vils)
Anschrift:Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils)
Telefon:080843740
Fax:080843723
E-Mail:verwaltung@taufkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-19.00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.51 km von Velden (Vils)
Anschrift:Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen
Telefon:08637988414
Fax:08637988410
E-Mail:poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
10.61 km von Velden (Vils)
Anschrift:Am Sportplatz 5, 84419 Obertaufkirchen
Telefon:0808293030
Fax:08082930350
E-Mail:gemeinde@obertaufkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 & Do 13.00 Uhr - 18.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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