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Gerichtsvollzieher in Garching bei München - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Hauptgerichtsvollzieher Geiger
9.12 km von Garching bei München
Anschrift:Griegstr. 27, 80807 München
Telefon:089355608
Fax:08935827259
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 15-17 Uhr
(8)
Hauptgerichtsvollzieher Schmidt
9.45 km von Garching bei München
Anschrift:Baumgartnerstraße 1, 81373 München
Telefon:089536685
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Hofmann
9.45 km von Garching bei München
Anschrift:Graflinger Straße 22, 94469 Deggendorf
Telefon:099138315315
Fax:099138315316
E-Mail:gvhofmann.johann@hotmail.de
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr, FR 09-11 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Fischer
9.45 km von Garching bei München
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:0891406453
Fax:0891406260
Sprechzeiten:Mo+Do 12-14 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieher Winter
9.64 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08932208522
Fax:08932208016
Sprechzeiten:Di 8-10 Uhr Do 16-18 Uhr
(35)
Gerichtsvollzieher Auner
9.64 km von Garching bei München
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935895265
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 10-12 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Vollnhals
9.64 km von Garching bei München
Anschrift:Knorrstr. 8, 80807 München
Telefon:08935890902
Fax:08935895247
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-12 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieher Schaden
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:0893003692
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Hardekopf
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08912036832
Fax:08930657720
Sprechzeiten:Di + Do 9-10:30 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Garching bei München? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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