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Anschrift: | Rathausplatz 3, 85748 Garching bei München |
Telefon: | 08932089168 |
Fax: | 089320899168 |
E-Mail: | stadt@garching.de |
Anschrift: | Frankenthaler Straße 2, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | einbuergerung@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schlossstraße 2, 85737 Ismaning |
Telefon: | 089960900150 |
Fax: | 089963468 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Fürholzener Straße 14, 85386 Eching |
Telefon: | 08931900022 |
Fax: | 08931900080 |
E-Mail: | gemeinde@eching.de |
Anschrift: | Münchner Straße 70, 85774 Unterföhring |
Telefon: | 08995081120 |
Fax: | 08995081939 |
E-Mail: | info@unterfoehring.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim |
Telefon: | 08931009136 |
Fax: | 08931009278 |
E-Mail: | stadt@ush.bayern.de |
Anschrift: | Freisinger Straße 15, 85764 Oberschleißheim |
Telefon: | 08931561345 |
Fax: | 08931561321 |
E-Mail: | gemeinde@oberschleissheim.de |
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Garching bei München liegt im Landkreis München an der Isar und ist ist als Hochschul- und Forschungsstandort unter anderem des Max-Planck-Institutes und des Leibniz-Rechenzentrums überregional bekannt...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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