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Sozialämter in Schäftlarn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.57 km von Schäftlarn
Anschrift:Starnberger Straße 50, 82069 Schäftlarn
Telefon:08178930334
Fax:081784271
E-Mail:post@schaeftlarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8 bis 12 Uhr, Mi 14 bis 18 Uhr
(14)
Sozialamt des Landkreises München
17.98 km von Schäftlarn
Anschrift:Mariahilfplatz 17, 81541 München
Telefon:08962210
Fax:08962212278
E-Mail:poststelle@lra-m.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Weitere Behörden in der Nähe von Schäftlarn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.33 km von Schäftlarn
Anschrift:Mittenwalder Str. 6, 82057 Icking
Telefon:08178920012
Fax:08178920050
E-Mail:markus.portenlaenger@icking.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 15 - 18 Uhr
(2)
Sozialamt
4.4 km von Schäftlarn
Anschrift:Bahnhofstr. 2, 82065 Baierbrunn
Telefon:0897441500
Fax:08974415010
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(3)
Sozialamt
5.35 km von Schäftlarn
Anschrift:Schulstraße 21, 82064 Straßlach-Dingharting
Telefon:0817093000
Fax:081709300846
E-Mail:rathaus@strasslach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mi 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(4)
Sozialamt des Landkreises
6.75 km von Schäftlarn
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:0815114877224
Fax:0815114811224
E-Mail:soziales@LRA-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt (am Starnberger See)
7.3 km von Schäftlarn
Anschrift:Ratsgasse 1, 82335 Berg
Telefon:081515080
Fax:0815150888
E-Mail:info@gemeinde-berg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 7:30-12:30 & Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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