Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg |
Telefon: | 085863036 |
Fax: | 0858630120 |
E-Mail: | stadtinfo@hauzenberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 2, 94164 Sonnen |
Telefon: | 08584961993 |
Fax: | 08584961999 |
E-Mail: | kasse@gemeinde-sonnen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94065 Waldkirchen |
Telefon: | 0858120217 |
Fax: | 0858120213 |
E-Mail: | rathaus@waldkirchen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 94118 Jandelsbrunn |
Telefon: | 08583960016 |
Fax: | 08583960024 |
E-Mail: | info@jandelsbrunn.de |
Anschrift: | Hofmarkstraße 18, 94136 Thyrnau |
Telefon: | 08501911721 |
Fax: | 08501911737 |
E-Mail: | stephanie.hartl@thyrnau.de |
Anschrift: | Marktplatz 24, 94107 Untergriesbach |
Telefon: | 08593900914 |
Fax: | 08593900930 |
E-Mail: | poststelle@untergriesbach.com |
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Hauzenberg im Landkreis Passau ist ein staatlich anerkannter Luftkurort im südlichen Bayerischen Wald am Freudensee. Um 1000 fand der Ort wahrscheinlich seine erste urkundliche Erwähnung. Besichtigt werden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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