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Hochbauämter in Hofkirchen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
4.08 km von Hofkirchen
Anschrift:Rathausstr. 1, 94544 Hofkirchen
Telefon:08545971813
Fax:08545971828
E-Mail:bauamt@hofkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(0)
Bauamt des Landkreises Passau - Hochbauamt
24.22 km von Hofkirchen
Anschrift:Domplatz 11, 94032 Passau
Telefon:08513971
Fax:08512894
E-Mail:poststelle@landkreis-passau.de
Öffnungs­zeiten:Vorsprache nur nach vorheriger Terminabstimmung
Weitere Behörden in der Nähe von Hofkirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
5.18 km von Hofkirchen
Anschrift:Stadtplatz 29, 94474 Vilshofen
Telefon:085412080
Fax:08541208490
E-Mail:bauamt@vilshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
(2)
Bauamt
6.21 km von Hofkirchen
Anschrift:Hauptstr. 39, 94547 Iggensbach
Telefon:09903932015
Fax:09903932030
E-Mail:luksch@iggensbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und Mi 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
7 km von Hofkirchen
Anschrift:Marktplatz 23, 94575 Windorf
Telefon:08541962646
Fax:08541962696
E-Mail:info@markt-windorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
7.27 km von Hofkirchen
Anschrift:Osterhofener Str. 2, 94550 Künzing
Telefon:08549973124
Fax:08549973111
E-Mail:info@kuenzing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr sowie Mi 14:00-18:00 Uhr
(3)
Bauamt
8.01 km von Hofkirchen
Anschrift:Prof.-Reiter-Str. 2, 94535 Eging am See
Telefon:08544961217
Fax:08544961221
E-Mail:bauamt@eging.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo., Di., Do. 13.30 - 15.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Hofkirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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