Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Schulplatz 8 und 10, 94099 Ruhstorf an der Rott |
Telefon: | 0853193120 |
Fax: | 08531931230 |
E-Mail: | rathaus@ruhstorf.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 0853496040 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | info@tettenweis.de |
Anschrift: | Marienplatz 7, 94081 Fürstenzell |
Telefon: | 085028020 |
Fax: | 0850280242 |
E-Mail: | info@fuerstenzell.de |
Anschrift: | Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal |
Telefon: | 0853279222 |
Fax: | 0853279290 |
E-Mail: | info@stadtbadgriesbach.de |
Anschrift: | Raiffeisenstr. 6, 94127 Neuburg am Inn |
Telefon: | 08502900824 |
Fax: | 08502900830 |
E-Mail: | info@neuburg-am-inn.de |
Anschrift: | Am Stausee 1, 94496 Ortenburg |
Telefon: | 0854216420 |
Fax: | 0854216450 |
E-Mail: | info@ortenburg.de |
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Rustorf an der Rott ist ein Markt im bayrischen Landkreis Passau, unweit der Grenze zum Nachbarland Österreich. Seit 2008 bildet die Gemeinde mit ihren elf Ortsteilen einen Markt. Sehenswert - neben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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