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Inkassobüro Tiefenbach (bei Passau)

Info zu Inkassobüro: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Inkasso Service Gerlinde Danner
9.22 km von Tiefenbach (bei Passau)
Anschrift:Dr.-Ernst-Derra-Str. 4, 94036 Passau
Telefon:085195508121
Fax:085195508221
E-Mail:office@inkasso-danner.de
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IGP Inkasso-Unternehmen Dieter Gumbert
14.27 km von Tiefenbach (bei Passau)
Anschrift:Wingersdorf 7, 94136 Kellberg
Telefon:085018448
Fax:085018440
E-Mail:info@inkasso-gumbert.de
(0)
PNO inkasso AG
38.24 km von Tiefenbach (bei Passau)
Anschrift:Ulrichsberger Str. 17/G2, 94469 Deggendorf
Telefon:09912962900
Fax:09912962910
E-Mail:info@pno-inkasso.de
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Funda Inkasso e.K. Bettina Weinberger
47.1 km von Tiefenbach (bei Passau)
Anschrift:Lindbergmühle 21, 94227 Lindberg
Telefon:099228029024
Fax:099228029025
E-Mail:info@funda-inkasso.de
FAQ und Ratgeber Inkassobüro
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Inkassobüro in Tiefenbach (bei Passau)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Inkassobüro

Ein Inkassobüro oder Inkassounternehmen ist allgemein ein gewerbliches Unternehmen, das mit dem Einzug von Forderungen beauftragt wird. Dies können fremde oder zu Einziehungszwecken abgetretene Forderungen sein.

Inkasso: Begriff

Inkasso ist Teil des Debitorenmanagements. Dabei bezieht sich der Forderungseinzug auf fällige Salden. Es handelt sich meist um betriebliche Forderungen. Im privaten Bereich sind dies z. B. Schulden aus nicht bezahlten Rechnungen oder Mietschulden. Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden, sollten Unternehmen und Privatpersonen den Forderungen des Inkassobüros normalerweise umgehend nachkommen.

Wirtschaftsauskunft

Inkassobüros verfügen meist über Material, dass von Auskunfteien zur Verfügung gestellt wird. Damit können entsprechende Maßnahmen gegen die Schuldner eingeleitet und in möglicherweise aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermieden werden.

Mahnung: Definition

Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner. Die geschuldete Leistung sollte umgehend erbracht werden.

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