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Gerichtsvollzieher in Vilshofen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Käser
33.17 km von Vilshofen
Anschrift:Poststr. 12, 94051 Hauzenberg
Telefon:08586976532
Fax:08586976532
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10:30 Uhr
11 - 11 von 11
Weitere Behörden in der Nähe von Vilshofen
(5)
Gerichtsvollzieherin Kufner
2.07 km von Vilshofen
Anschrift:Jahnallee 11, 94474 Vilshofen
Telefon:08541967738
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10:30 Uhr
(31)
Obergerichtsvollzieherin Reitinger
2.07 km von Vilshofen
Anschrift:Jahnallee 11, 94474 Vilshofen
Telefon:08541967066
Sprechzeiten:Mo+Do 9-10:30 Uhr
(33)
Obergerichtsvollzieher Meier
15.68 km von Vilshofen
Anschrift:Abt-Bachmayer-Str. 8, 94081 Fürstenzell
Telefon:085029178377
Sprechzeiten:Mo+Do 12:30-14 Uhr
(19)
Hauptgerichtsvollzieher Wachtveitl
16.67 km von Vilshofen
Anschrift:Anton-Sickenberger-Str. 12, 94036 Passau
Telefon:085183938
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 14-16 Uhr
(0)
Hauptgerichtsvollzieher Friedl
17.41 km von Vilshofen
Anschrift:Kiesweg 1, 94113 Tiefenbach
Telefon:085092400
Sprechzeiten:Di+Do 8:30-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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