Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 93086 Wörth an der Donau |
Telefon: | 0948294030 |
Fax: | 09482940340 |
E-Mail: | info@vg-woerth-brennberg.de |
Anschrift: | Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg |
Telefon: | 09414009227 |
Fax: | 09414009427 |
E-Mail: | sozialabteilung@landratsamt-regensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 93167 Falkenstein |
Telefon: | 09462942220 |
Fax: | 09462942229 |
E-Mail: | poststelle@vg-falkenstein.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 1, 93109 Wiesent |
Telefon: | 094829095810 |
Fax: | 094829095820 |
E-Mail: | gemeinde@wiesent.de |
Anschrift: | Hauptstr. 14, 93192 Wald |
Telefon: | 094638404121 |
Fax: | 094638404119 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-wald.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald |
Telefon: | 0940794060 |
Fax: | 09407940628 |
E-Mail: | gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de |
Anschrift: | Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden |
Telefon: | 09966940012 |
Fax: | 09966940021 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenfelden.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Brennberg liegt im Bayerischen Landkreis Regensburg. Sehenswert ist das Kloster Frauenzell. Die Burg wurde erstmals im 10. Jahrhundert schriftlich erwähnt. Die Lage in einer Vorwaldlandschaft...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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