Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 26, 93104 Sünching |
Telefon: | 0948093800 |
Fax: | 09480938020 |
E-Mail: | poststelle@vg-suenching.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09414009293 |
Fax: | 09414009493 |
E-Mail: | sicherheit@landratsamt-regensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadtplatz 4, 94333 Geiselhöring |
Telefon: | 09423940021 |
Fax: | 09423940030 |
E-Mail: | pielmeier.andreas@geiselhoering.de |
Anschrift: | Schlossplatz 2, 94369 Rain |
Telefon: | 0942994010 |
Fax: | 09429940126 |
E-Mail: | info@vgem-rain.de |
Anschrift: | Haidauer Strasse 40, 93102 Pfatter |
Telefon: | 0948194040 |
Fax: | 09481940425 |
E-Mail: | gemeinde@pfatter.de |
Anschrift: | Landshuter Str. 32, 84082 Laberweinting |
Telefon: | 08772961918 |
Fax: | 08772961930 |
E-Mail: | gemeinde@laberweinting.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 4, 93095 Hagelstadt |
Telefon: | 09453996099 |
Fax: | 09453996097 |
E-Mail: | gemeinde@hagelstadt.de |
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Sünching liegt an der Großen Laber im Landkreis Regensburg in Bayern. 773 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Ende des 14. Jahrhunderts wird das Schloss Sünching, das zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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