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Nachlassgerichte in Feldkirchen-Westerham - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Nachlassgericht Miesbach
14.04 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Rosenheimer Str. 16, 83714 Miesbach
Telefon:0802528090
E-Mail:poststelle@ag-mb.bayern.de
(26)
Nachlassgericht Ebersberg
19.7 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Bahnhofstr. 19, 85560 Ebersberg
Telefon:0809282530
Fax:08092825396
E-Mail:poststelle@ag-ebe.bayern.de
(46)
Nachlassgericht Rosenheim
20.81 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
Telefon:0803180740
Fax:080318074200
E-Mail:poststelle@ag-ro.bayern.de
(9)
Nachlassgericht Wolfratshausen
32.74 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen 
Telefon:0817116060
Fax:081711606666
E-Mail:agwolfratshausen.poststelle@ag-wor.bayern.de
(71)
Nachlassgericht München
33.35 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Pacellistr. 5, 80315 München
Telefon:089559706
Fax:08955972850
E-Mail:poststelle@ag-m.bayern.de
(6)
Nachlassgericht Erding
43.45 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Münchener Str. 27, 85435 Erding
Telefon:081224000
Fax:08122400123
E-Mail:poststelle@ag-ed.bayern.de
(30)
Nachlassgericht Dachau
49.85 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Krankenhausstraße 11, 85221 Dachau
Telefon:081317050
Fax:08131705108
E-Mail:poststelle@ag-dah.bayern.de
(37)
Nachlassgericht Freising
54.65 km von Feldkirchen-Westerham
Anschrift:Domberg 20, 85354 Freising 
Telefon:0816118001
Fax:08161180235
E-Mail:poststelle@ag-fs.bayern.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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